Die spanische Liga zählt zu einer der sichersten Ligen weltweit, und hat mit dem staatlichen Sportgesetz und den eigenen Verbandsstrafen abschreckende Werkzeuge in der Hand. Ein Überblick darüber, was um die spanischen Stadien herum verboten ist, und was wie bestraft wird. Mit besonderem Augenmerk auf den Umgang mit Beleidigungen.
Die Fangemeinde des Madrider Vereins Rayo Vallecano ist seit dem Spiel gegen CF Reus am 4. März in Aufruhr. Auslöser war, dass während der Partie 17 Rayo-Fans aus dem Stadion verwiesen wurden, da sie ihre Plätze verlassen hatten und vor die Präsidententribüne gezogen waren, wo sie den Präsidenten beleidigt haben sollen. Zusätzlich wurden ihnen ihre Dauerkarten entzogen. Wurde dieses Vorkommnis in der politisch engagierten Kurve bereits als Skandal angesehen, so brachte die 1000 Euro Geldstrafe gegen jeden einzelnen der 17 Fans das Fass zum überlaufen. Aus deutscher Perspektive erstaunt vor allem die Schnelligkeit, mit der die Strafe ausgesprochen wurde und deren Höhe. Dies darüber hinaus für eine Tat, die hierzulande selten die Gerichte beschäftigt.
Rechtliche Ausgangslage
Die harte Bestrafung liegt in erster Linie daran, dass in und um spanische Fußballstadien sowohl das strenge staatliche Sportgesetz als auch strikte Verbandsregeln gelten. Das Gesetz vom 11. Juli 2007 gegen Gewalt, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz im Sport (Ley contra la violencia, el racismo, la xenofobia y la intolerancia en el deporte) war in erster Linie gegen die Gewalt von Hooligans und Ultragruppierungen, übermäßigen Alkoholkonsum und Pyrotechnik konzipiert. Dennoch wurden, aufgrund dieser Zielgruppe, auch relativ hohe Strafen für Provokationen oder „einfache“ Beleidigungen – wie ¡Puta Madrid! – festgelegt. Beide Sachverhalte werden als Anstiftung zur Gewalt interpretiert. Sollten die Inhalte zusätzlich noch als diskriminierend eingestuft werden, werden vom Verband noch zusätzlich Sanktionen gegen die Vereine verhängt.
Dieser hat das ambitionierte Ziel ausgegeben sämtliche Beleidigungen aus den Stadien zu verbannen. Ob dies realistisch ist oder sich zu einem Kampf gegen Windmühlen entwickelt, wird sich noch zeigen. Außerdem hatte Verbandspräsident Javier Tebas in einer früheren Pressekonferenz geäußert, dass er die Ultras ganz aus den Stadien verbannen wolle. Des weiteren ermahnte die Policía Nacional die Clubs, den Ultras keine Privilegien bezüglich der Ticketvergabe zu geben oder ihnen Räume zur Verfügung zu stellen.
Ausführung der Vorgaben
Seit dem Fall „Jimmy“ – ein La Coruña-Ultra – der bei einer Schlägerei vor einem Auswärtsspiel bei Atlético de Madrid starb, zeigt die Liga jeden Spieltag öffentlich Gesänge, Plakate und Beleidigungen in den spanischen Stadien an, sowohl auf Grundlage des Gesetzes als auch der eigenen Ligabestimmungen. Mögliche Strafen für die Vereine sind Blocksperren, Punktabzug oder sogar der Zwangsabstieg. Zudem haben auch schon NGO’s sowie Schwulen- und Behindertenverbände beleidigende oder diskriminierende Inhalte angezeigt. Zum Beispiel einen „unterstützender“ sexistischer Gesang der Ultras von Betis Sevilla für den eigenen Spieler Rubén Castro. Dieser war zuvor von seiner Freundin wegen Misshandlung angezeigt worden. Die Ultras sangen „Es war nicht deine Schuld, Sie war eine Schlampe, du hast alles richtig gemacht“. Die Mehrheit der strafbaren Äußerungen ist eindeutig, jedoch entwickelt sich die Sanktionierung teilweise zu einer linguistischen Wortklauberei und kollidiert teilweise mit der Meinungsfreiheit.
So forderte der Behindertenverband Dincat, dass Gesänge wie „Messi es un subnormal“ (subnormal bedeutet geistig behindert) in Zukunft zu verbieten sind, da das bezeichnende Adjektiv „subnormal“ in diesem Kontext als beleidigend einzustufen ist. Jedoch ist die Äußerung allein kein Delikt. Trotzdem griff die Liga in einem Fall ein, in dem ein Schiedsrichter von den Fans als „geistig behindert“ betitelt wurde, und zeigte das Verhalten an. Jedoch lässt sie Konsequenz vermissen.
Alkoholverbot in den Stadien
Ein weiterer Unterschied zur Bundesliga – den Spanien mit anderen Länder teilt – ist der Umgang mit Alkohol in den Stadien. Im Gegensatz zu Deutschland ist die Trikotwerbung, der Verkauf und der Konsum von Alkohol in spanischen Sportstätten grundsätzlich verboten. Wird man beim Trinken von Alkohol erwischt, drohen ebenfalls 3000 Euro Strafe sowie Stadionverbot. Dabei verbietet das Stadionverbot in Spanien, das Betreten jeglicher Sportplätze, selbst Spielen der eigenen Kinder darf man nicht zuschauen.
Alkoholverbot in ganz Spanien? Nein! Ein unbeugsamer Präsident widersetzt sich
Während nach dem Spiel zwischen Athletic Bilbao und dem FC Granada einem Fotografen eine Strafe von 3500€ ins Haus flatterte, weil er einem Fan eine Plastiktüte mit einer Bierdose gegeben hatte, trank man im VIP-Bereich folgenlos alkoholische Getränke. Und dies obwohl sowohl Rauchen als auch Alkoholkonsum durch das Suchtmittelgesetz verboten sind. Der Präsident von Athletic verkündete jedoch fröhlich, dass es im baskischen Landesgesetz eine Grauzone gäbe, nachdem der VIP-Bereich – mit eigenem Eingang – als abgetrennter Hotellerie-Bereich gelte, in dem Alkohol verkauft werden dürfe. Inzwischen hat die baskische Regierung das Gesetz noch weiter angepasst, um die „Benachteiligung“ der Zuschauer auf den anderen Rängen zu reduzieren, und so darf inzwischen auch im restlichen Stadion Alkohol verkauft werden, bis 15 Minuten vor Anpfiff und wieder ab 15 Minuten nach Abpfiff. Rauchen bleibt dahingegen weiterhin komplett verboten.
Fazit
Der abschreckende Charakter der Strafen gegen Einzelpersonen ist durchaus vorhanden. Im Vergleich zu Deutschland ist der rechtliche Rahmen für harte Urteile von der Politik geschaffen worden. Eine Strafe für einen Schmähruf oder einen beleidigenden Gesang aus der Gruppe ist hierzulande unmöglich. In Spanien dagegen ist es unerheblich wie lange der Gesang ist, und es wurden schon Gesänge, die nur fünf Sekunden dauerten und nur aus drei Wörtern bestanden, sanktioniert.
Einer der bestehenden Kritikpunkte ist die Höhe der Geldstrafen, die den Täter schnell in wirtschaftliche Nöte bringen können sowie deren Verhältnismäßigkeit. So wurde ein Fan wegen des Schmuggelns von acht Dosen (davon sechs Bierdosen) ins Stadion zu einer Strafe von 3001 Euro verurteilt. Real Madrid zusätzlich zu 3500 Euro – für mangelhafte Sicherheitskontrollen. Während die Summe bei Real Madrid eventuell die hundertste Nachkommastelle im Umsatz darstellt ist die Strafe für den Fan verhältnismäßig hoch.
Ein weiterer Konflikt der Verhältnismäßigkeit besteht zwischen der Bestrafung der einzelnen Sachverhalte. Die gerade erwähnte 3001 Euro Strafe für die hineingeschmuggelten Dosen erscheint noch höher vor dem Hintergrund, dass das Eindringen eines Fans in den Umkleideraum während der Partie zwischen UD Las Palmas und Atlético Madrid nur mit 300 Euro bestraft wurde.
Ebenfalls wird an der aktuellen Situation kritisiert, dass die Strafen von Verbandsseite gegen die Vereine, im Vergleich zu den staatlichen Strafen gegen Individuen sehr niedrig sind und mit wenig Vehemenz durchgesetzt werden. So gibt es pro Jahr durchschnittlich 60 Anzeigen wegen Rassismus, jedoch wurde deshalb bis heute noch keine einzige Blocksperre des Wettbewerbskomitees gegen die Vereine verhängt. Im Moment scheint es so als würde die erste Blocksperre den FC Sevilla treffen, doch dieser hat Widerspruch gegen das Urteil eingelegt.
Weitere Beispiele für Strafen:
- 600 € Strafe für einen Cádiz-Fan, der aus einem mitgebrachten Flachmann Alkohol trank.
- 4000 € und ein Jahr Stadionverbot für einen Betis-Fan der die Heimfans provozierte, und einen Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes attackierte der ihn des Stadions verwiesen hatte.
- Je 6.000 € und unterschiedlich lange Stadionverbote für 34 Anhänger von Celta Vigo wegen der Teilnahme an einer Schlägerei außerhalb des Stadions.
- 15000 € für Elche CF da der Verein u.a. reduzierte Tickets an die „radikale und gewalttätige“ Gruppe Jove Elx verkauft hatte.
- 60001 € aufgeteilt auf 38 Deportivo La Coruña-Ultras inklusive Stadionverboten für die Teilnahme an der Schlägerei bei der Jimmy starb.
- 60000 € und 5 Jahre Stadionverbot für einen Tweet der sich über den Tod von Jimmy lustig machte, der als Aufruf zur Gewalt gewertet wurde.



